Aufgepasst!

Die öffentliche Ausstellung nachfolgender Werke ist durch GG Art. 5, also durch die Meinungsfreiheit (Abs. 1), das Zensurverbot und die Freiheit der Kunst (Abs. 3), geschützt. Da die hier ausgestellten Werke provokativer Natur sind und mitunter explizite Darstellungen von Gewalt und Körperlichkeit beinhalten, dem Jugendschutz gemäß Jugendschutzgesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes aber Genüge getan werden soll, setze ich ein Mindestmaß an geistiger Reife voraus. Der Zutritt zu nachfolgenden Seiten ist deshalb nur ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Mit dem Klick auf den nebenstehenden Button „Bildergalerie“ bestätigen Sie, dass Sie das erforderliche Mindestalter erreicht haben.